Wir führen Führerschein-Ausbildungen für zahlreiche Fahrzeugklassen durch:
- Das Fahren eines Mofas (ab 15 Jahren zulässig) setzt eine Prüfbescheinigung voraus.
- Kraftrad-Führerscheine können motorleistungsabhängig ab 15, 16, 18 oder 24 Jahren erworben werden (Klassen M, Klassen A2, A1 und A).
- Führerscheine der Klasse B (zulässige Gesamtmasse bis 3,5 t) sind ab 18 Jahren möglich. Eine Ausnahme gilt für Teilnehmer des „Begleiteten Fahrens“ (BF17).
- Fahrzeugkombinationen mit über 750 kg schweren Anhängern erfordern die Klassen B96 oder BE.
Ausbildungen für Lkw- und Zugmaschinen-Führerscheine bieten wir nicht an.