Führerscheinklassen

Wir führen Führerschein-Ausbildungen für zahlreiche Fahrzeugklassen durch:

  • Das Fahren eines Mofas (ab 15 Jahren zulässig) setzt eine Prüfbescheinigung voraus.
  • Kraftrad-Führerscheine können motorleistungsabhängig ab 15, 16, 18 oder 24 Jahren erworben werden (Klassen M, Klassen A2, A1 und A).
  • Führerscheine der Klasse B (zulässige Gesamtmasse bis 3,5 t) sind ab 18 Jahren möglich. Eine Ausnahme gilt für Teilnehmer des „Begleiteten Fahrens“ (BF17).
  • Fahrzeugkombinationen mit über 750 kg schweren Anhängern erfordern die Klassen B96 oder BE.

Ausbildungen für Lkw- und Zugmaschinen-Führerscheine bieten wir nicht an.