Unterricht

Theorieunterricht

Wegen COVID-19 findet ab sofort der Theorieunterricht über unsere Online Theorie Plattform statt.
Von Montag – Freitag kann aus insgesamt 28 Terminen pro Woche ausgewählt werden.

Intensivkurs

Wenn Sie Ihren Führerschein besonders zügig erwerben möchten, dann kommt für Sie unser Intensivkurs in Betracht. Bei den Intensivtrainings vermitteln wir Ihnen innerhalb von 1,5 Wochen das gesamte theoretische Wissen für die Führerscheinprüfung in kompakter Form mit 2 Lektionen pro Tag. Der pädagogische Vorteil eines Intensivkurses besteht in der Konzentration auf den Erwerb des erforderlichen Fachwissens.


Die Dauer der theoretischen Ausbildung

Die Zulassung zur theoretischen Führerscheinprüfung setzt insbesondere voraus,

  • dass die gesetzliche vorgeschriebene Anzahl an 90-minütigen Unterrichtsstunden belegt wurde und
  • der Fahrlehrer vom Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse überzeugt ist.

Die konkrete Dauer des theoretischen Unterrichts hängt entscheidend davon ab, ob ein Fahrschüler bereits eine Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert hat. Anlässlich des erstmaligen Erwerbs eines Führerscheins verlangt der Gesetzgeber eine umfassende theoretische Schulung.
Die Zulassung zur theoretischen Prüfung erfordert, dass der Fahrschüler an 12 Unterrichtseinheiten zum theoretischen Grundstoff mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten teilgenommen hat. Wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt und diese um eine weitere Führerscheinklasse erweitern möchte, bei dem werden lediglich 6 Mindestunterrichtsstunden zu jeweils 90 Minuten vorausgesetzt.
Außerdem müssen Sonderunterrichtsstunden absolviert werden, in denen auf die Besonderheiten der jeweiligen Führerscheinklasse eingegangen wird. Für die Fahrzeugklassen AM und B sind zwei Sonderunterrichtsstunden und für die Klassen A1, A2 sowie A jeweils vier zusätzliche Unterrichtseinheiten vorgeschrieben.
Jeder Fahrschüler hat also durch ein zügiges Absolvieren der theoretischen Unterrichteinheiten einen wesentlichen Einfluss auf den frühestmöglichen Termin seiner theoretischen Prüfung. Fahrschüler können aber auch freiwillige Zusatzstunden belegen, bis sie sich fachlich sicher genug fühlen.
Die theoretische Führerscheinprüfung darf nicht früher als drei Monate vor Erreichen des Mindestalters in der jeweiligen Fahrzeugklasse abgelegt werden.

Was Sie außerdem wissen sollten!

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist in Baden-Württemberg bei der für den Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen behilflich. Denken Sie daran, sich wegen des Antrags rechtzeitig mit uns abzustimmen, da die Prüfung durch die Führerscheinstelle einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Eine gegen eine Zusatzgebühr mögliche Expressbestellung verkürzt die Wartezeit.
Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Prüfauftrags erfolgen, die dieser ansonsten verfällt. Ebenso dürfen zwischen theoretischer und praktischer Prüfung höchstens 12 Monate liegen. Ist ein Prüfauftrag verfallen, so muss ein neuer Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden.